Krankentransport zu einem Arzt-, Facharzt sowie einer ambulanten oder stationären Krankenhausbehandlung

Patienten der ÖGK, BVAEB, SVS und KFA

Seit 01.06.2023 können Krankentransporte bei den genannten Krankenkasse zum nächstgelegenen Facharzt bzw. der nächstgelegenen Fachabteilung in einer Klinik direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Sie benötigen von Ihren Hausarzt einen Ärztlichen Transportantrag mit dem der Hausarzt bestätigt, dass kein öffentliches Verkehrsmittel verwendet werden kann.
Nach Ihrem Transport verrechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Sollten Sie nicht zum nächstgelegenen Facharzt oder der nächstgelegenen Fachabteilung fahren, müssen wir Ihnen nach der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse die Differenzkilometer in Rechnung stellen.

Somit funktioniert die Abrechnung nun auch bei uns gleich wie bei den Rettungsdiensten.